Bei Fragen bzgl. der Schülerbeförderung und Übernahme der Fahrtkosten bzw. Fahrkostenerstattung bitte direkt an das Landratsamt wenden:
An diese Adresse wenden Sie sich bitte auch in folgenden Fällen:
-bei Verlust der Fahrkarte
-wenn es keinen Anspruch mehr auf Kostenfreiheit gibt
(bei Umzug und insbesondere für Schülerinnen und Schüler ab der 11. Jahrgangsstufe – das alte
365,– € Ticket ist nicht mehr gültig, ev. Kostenfreiheit muss beim Landratsamt beantragt werden)
-Fahrkarte nicht mehr leserlich ist / Foto auf der Karte nicht mehr klar erkennbar.
(Unser Busfahrer hat das Recht, in diesem Fall die Karte als nicht mehr gültig zu erachten und sie
einzuziehen. In diesem Fall kann beim Landratsamt kostenlos der Ersatz beantragt werden)
-wenn die Fahrkarte von den Fahrzeugrechner nicht mehr kontrollierbar ist.
(Achtung: Bitte Karte nicht zum Handy, damit besteht die Gefahr, dass keine Kontrollierbarkeit durch die
Fahrzeugrechner mehr möglich ist)
Auf der oben angeführten Seite sind alle wichtigen Informationen ersichtlich und gleichzeitig auch eine entsprechende Antragstellung möglich.
Wir hoffen, wir konnten Ihnen mit diesen Informationen und der Weiterleitung der für Sie relevanten Seite beim Landratsamt behilflich sein, somit ist beiderseits ein reibungsloser Ablauf in der Schülerbeförderung gewährleistet.
Ihr Hollinger-Team