Verlorene Gegenstände & Schülerkarten

 

Sofern Gegenstände in einem unserer Busse verloren werden, haben Sie die Möglichkeit, in der darauffolgenden Woche zu uns, an den Betriebshof „Ellmosen 33, 83043 Bad Aibling“, zu kommen. Wir sammeln alle Verlustgegenstände und halten diese für Sie einige Wochen bereit. Nach dieser Zeit befinden sich die gefundenen Dinge im Fundbüro in der Stadtverwaltung Bad Aibling. Sollten Sie den Verlust sehr zeitnah bemerken und regelmäßig eine bestimmte Linie oder einen bestimmten Verstärkerbus/Schulbus nutzen, so sprechen Sie doch bei der nächsten Fahrt unseren Fahrer an – vielleicht haben Sie Glück und Ihr Gegenstand wartet noch im Bus auf Sie… wir drücken Ihnen die Daumen!

Und speziell für unsere jungen Fahrgäste „Schülerfahrkarte verloren – was tun?“

Suche bitte nochmals an allen möglichen Ecken und Stellen (z.B. Hosentaschen, Schulrucksack, Fundkiste der Schule im Sekretariat oder beim Hausmeister) – vielleicht hast Du Glück und die Karte taucht wieder auf – das spart Geld und Zeit! Sollte die Schülerfahrkarte weiterhin „verschollen“ sein, sind folgende Maßnahmen zeitnah notwendig, da Du die Karte für die kostenlose Mitfahrt im Linien- oder Verstärkerbus der Linie unbedingt brauchst:

1. Bitte gehe zuerst in das Fundamt Deiner Stadt oder Gemeinde und lasse Dir einen Nachweis, dass dort die Karte nicht abgegeben wurde, eine sogenannte Verlustbescheinigung, ausstellen.

2. Anschließend rufst Du beim Landratsamt Rosenheim (Abteilung: Schülerbeförderung) an. Hier wird Dein „Fall“ geprüft und eine Ersatzbestellung angefertigt.

3. In unserem Büro am Betriebshof in Ellmosen 33, 83043 Bad Aibling wird Deine Ersatzkarte erstellt. Unter Vorlage der Ersatzbestellung und einer Aufwandsgebühr in Höhe von € 20,– kannst Du Deine Ersatzkarte abholen.

 

Noch Fragen – dann ruf uns einfach an: 08061-7257

Und noch ein Hinweis: Wenn Du Deine ursprüngliche Schülerfahrkarte wieder finden solltest, dann komm´ mit beiden Karten zu uns ins Büro. Wir ziehen eine Karte ein und Du bekommst € 10,– der Aufwandsgebühr zurück (das gilt immer ausgenommen im Juli, als letzten Monat vor Schuljahresende).

Wir wünschen Dir ein erfolgreiches Schuljahr und viel Spaß mit der Schülerfahrkarte, die Du übrigens auf der eingetragenen Strecke auch außerhalb der Schulzeit (z.B. Nachmittag, Wochenende, Ferien außer Sommerferien) nutzen kannst.

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